AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Zwischen dem Hundehalter des in die Betreuung gegebenen Hundes und der HuTa „Susi und Strolch“ wird ein Betreuungsvertrag abgeschlossen. Die Inhaberin der HuTa „Susi und Strolch“ weist jeden Hundehalter bei Vertragsabschluss ausdrücklich darauf hin, dass die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestandteil des Betreuungsvertrages sind. Jeder Hundehalter, der seinen Hund in die Betreuung gibt, versichert von dem Inhalt der allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtzeitig Kenntnis erlangt zu haben. Jeder Hundehalter, der mit der HuTa „Susi und Strolch“ einen Vertrag abschließt, ist mit der Geltung der hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
  2. Der Hundehalter wird über die Unterbringung und Haltung in der Betreuung durch das Programmangebot und/oder das Beratungsgespräch eingehend informiert. Besonderheiten der Verpflegung und medizinischer Versorgung sind durch den Hundehalter vor Aufnahme des Hundes ausdrücklich anzugeben. Bei Nichtbeachtung gehen etwaige Nachteile nicht zu Lasten der HuTa „Susi und Strolch“. Die hierbei etwaig entstehenden Kosten gehen alleine zu Lasten des Hundehalters.
  3. Der Hundehalter wird vor Aufnahme des Hundes darauf hingewiesen, dass sein Hund auf eigene Gefahr in die Betreuung gegeben wird. Dieses bezieht sich ausdrücklich auch auf die anderen in der Betreuung befindlichen Hunde bzw. auf Auseinandersetzungen zwischen den Tieren und deren Verletzungsfolgen. Die Betreuung der Hunde erfolgt in Gruppenhaltung, d. h. der Hund wird während der Betreuungszeit gemeinsam mit anderen Hunden untergebracht. Im Rahmen der Betreuung werden Spaziergänge mit den Hunden unternommen, Fahrten mit dem Auto sind hierbei eingeschlossen.
  4. Der Hundehalter wird durch die HuTa „Susi und Strolch“ unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Der Hundehalter ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass er oder die angegebene(n) weisungsbefugte Person(en) jeder Zeit erreichbar ist/sind, um den Hund ggf. aus der Betreuung abzuholen.
  5. Der Hundehalter ist verpflichtet mitzuteilen, ob seine Hündin läufig ist oder in dem Zeitraum der Betreuung läufig werden könnte. Läufige Hündinnen können nicht in das Rudel aufgenommen werden. Sollte der Hundehalter eine läufige Hündin in die Betreuung geben und dieses der HuTa „Susi und Strolch“ verschweigen, wird für die dann auftretenden Folgen (z.B. Deckung der Hündin während der Betreuungszeit) keine Haftung übernommen. Die hierbei entstehenden Kosten gehen alleine zu Lasten des Hundehalters.
  6. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass bei Erkrankung oder im Falle eines Unfalls/Verletzung seines Hundes alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten durch einen Tierarzt, erfolgen sollen. Die hierbei entstehenden Kosten werden in voller Höhe durch den Hundehalter übernommen.
  7. Der Verdacht auf eine Erkrankung des in die Betreuung zu gebenden Hundes ist ausdrücklich vom Hundehalter vorab bekannt zu geben. Bei Verdacht auf Endo- oder Ektoparasiten (z.B. Erbrechen oder Durchfall) darf der Hund nicht in die Betreuung gebracht werden. Der Hundehalter ist verpflichtet einen kranken Hund umgehend abzuholen. Die HuTa „Susi und Strolch“ übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und deren Folgen.
  8. Bringt ein Hund nachweislich eine ansteckende Krankheit mit, trägt der Hundehalter die dadurch entstehenden Kosten für Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Hunde.
  9. Der Hundehalter versichert, dass sein in die Betreuung gegebener Hund eine korrekt durchgeführte Grundimmunisierung und/oder alle erforderlichen Impfungen besitzt. Sollte dies nicht der Fall sein, ist die HuTa „Susi und Strolch“ berechtigt, vom Betreuungsvertrag zurückzutreten. Folgeschäden fälschlich vertraglich zugesicherter Impfungen, gehen zu Lasten des Hundehalters. Die HuTa „Susi und Strolch“ übernimmt hierfür keinerlei Gewähr und schließt jeden Schadenersatz hierzu aus. Der Hundehalter sichert zu, dass der Hund folgende Impfungen nach Angaben des Impfherstellers erhalten hat: Tollwut, Staupe, Hepatitis, Parvovirose.
  10. Fehltage aufgrund von Urlaub oder Krankheit werden nicht Rückvergütet. Ausgenommen sind Urlaube die mindestens 1 Monat zuvor schriftlich angekündigt worden sind. Ein gebuchter Tag über die 10er Karte muss mindestens 2 volle Werktage vorher abgesagt werden, damit er nicht berechnet wird.
  11. Der in die Betreuung gegebene Hund wird umgehend nach Ablauf der vereinbarten Betreuungsdauer durch den Hundehalter abgeholt. Im Falle der Nichteinhaltung wird der Hund nach 7 Tagen einem Tierheim zugeleitet. Das Tierheim wird von der HuTa „Susi und Strolch“ ausgesucht. Die dadurch entstehenden Kosten werden dem Hundehalter in Rechnung gestellt.
  12. Der Hundehalter versichert, dass eine gültige Hundehaftpflichtversicherung für den zu betreuenden Hund besteht.
  13. Die HuTa „Susi und Strolch“ haftet nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Gleiches gilt für die Vertragsverletzung durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Dies gilt insbesondere für Verletzungen die der Hund im Rahmen der Rudelhaltung durch andere in Betreuung befindliche Hunde erleiden könnte. Das Zusammenbringen der Tiere zum Zweck der Rudelhaltung kann nicht als Sorgfaltspflichtverletzung im Sinne des § 834 BGB gewertet werden. Die Unterbringung des Hundes erfolgt auf eigenes Risiko.
  14. Die Beweispflicht des etwaigen Haftungsgrund sowie der Haftungshöhe obliegt dem Hundehalter. Die Haftungshöhe übersteigt in keinem Fall die von der Betriebshaftpflichtversicherung der HuTa „Susi und Strolch“ für den Schadensfall geleisteten Zahlungen. Auf eine sonstige Geltendmachung von Ersatzansprüchen, die durch Eintritt etwaiger Schadensfälle auftreten, die nicht aus einer Verletzung der Aufsichtspflicht entstanden sind, wird seitens des Hundehalters ausdrücklich verzichtet.
  15. Sollte der anvertraute Hund Schäden an anderen Hunden, Gegenständen oder Menschen anrichten, bzw. sollte er aus der umzäunten Anlage der HuTa „Susi und Strolch“ ausbrechen oder beim Spaziergang entlaufen, so haftet hierfür der Hundehalter.
  16. Sollte eine Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die restlichen Bestimmungen unberührt und behalten ihre Gültigkeit.

Stand: 01. August 2020

Call Now Button